Leistungen

Zwei Fachbereiche, ein Ansprechpartner.

Ein Gewässer, das umgebaut werden soll, muss zuerst exakt vermessen sein. Weil wir beides machen, entfällt die Schnittstelle zwischen Vermessung und Planung – und damit die häufigste Fehlerquelle im Ablauf.

Wie abgerechnet wird

Zwei Fachbereiche, zwei übliche Wege – beides transparent vor Auftragserteilung.

Planungsleistungennach HOAI

Honorar nach anrechenbaren Kosten und Leistungsphasen. Bei Fördermitteln der Regelfall, weil prüffähig.

Vermessungsleistungenals Pauschale

Fester Preis nach Fläche, Gelände und Genauigkeit. Sie wissen vorher, was es kostet.

Kleinere Einzelmessungennach Aufwand

Stunden plus Anfahrt, wenn der Umfang vorher nicht sinnvoll abschätzbar ist.

Was wir nicht machen

Hoheitliche Vermessung ist in Hessen den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) und dem Amt für Bodenmanagement vorbehalten. Das betrifft die Grenzfeststellung, die Grundstücksteilung und die amtliche Gebäudeeinmessung ins Liegenschaftskataster.

Wenn Sie das brauchen, sagen wir Ihnen das gleich – und wohin Sie sich wenden. Alles andere, von der Geländeaufnahme bis zur Bauüberwachung, machen wir selbst.

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Beschreiben Sie es in drei Minuten im Formular. Wir antworten innerhalb von zwei Werktagen mit einer Einschätzung.