Zuständigkeit

ÖbVI oder Ingenieurbüro – wer darf was?

Die häufigste Frage überhaupt, und die, bei der die meiste Zeit verlorengeht. Die Antwort hängt an einem einzigen Kriterium: Muss die Messung rechtliche Wirkung im Liegenschaftskataster haben?

Lesezeit 4 Min. · Stand August 2026

Das eine Kriterium

Vermessung ist in Deutschland zweigeteilt. Es gibt Messungen, die einen Rechtsstand verändern oder verbindlich feststellen – wo genau die Grundstücksgrenze verläuft, wie ein Grundstück geteilt wird, wo ein fertiges Gebäude im Kataster eingetragen ist. Diese Aufgaben sind hoheitlich. In Hessen dürfen sie nur Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) oder das Amt für Bodenmanagement ausführen.

Und es gibt alles andere: Messungen, die als Grundlage für Planung, Bau und Dokumentation dienen. Das ist Ingenieurvermessung, und die machen Ingenieurbüros wie wir.

Hoheitlich – dafür brauchen Sie einen ÖbVI

  • Grenzfeststellung Der verbindliche Nachweis, wo die Grenze verläuft, mit Grenzterminen und Beteiligung der Nachbarn.
  • Grundstücksteilung (Zerlegung) Ein Flurstück wird zu zweien – das muss ins Kataster.
  • Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung In Hessen besteht dafür eine gesetzliche Pflicht; das fertige Gebäude wird ins Liegenschaftskataster übernommen.
  • Amtlicher Lageplan mit KatasternachweisWenn die Bauaufsicht ihn ausdrücklich verlangt.

Ingenieurvermessung – das machen wir

  • Topographische Geländeaufnahme und digitale Geländemodelle als Planungsgrundlage.
  • Höhenaufnahme für Entwurf, Entwässerung und Erdmassen.
  • Absteckung vor und während des Baus – Baugrube, Achsen, Gebäudeecken.
  • Gewässer- und Bauwerksvermessung, Querprofile, Wehre, Brücken, Durchlässe.
  • Massenermittlung, Setzungsmessung, Bestandsdokumentation

Der häufigste Irrtum

Viele Bauherren glauben, die Absteckung des Hauses und die Gebäudeeinmessung seien dasselbe. Sie sind es nicht – und sie liegen sogar auf verschiedenen Seiten der Grenze:

  • Absteckung heißt: Bevor gebaut wird, überträgt jemand den genehmigten Plan ins Gelände. Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber praktisch unverzichtbar. Das machen wir.
  • Gebäudeeinmessung heißt: Nachdem gebaut wurde, wird das Gebäude ins Kataster aufgenommen. Gesetzliche Pflicht, hoheitlich. Das macht ein ÖbVI.

Und wenn beides gebraucht wird?

Das ist der Normalfall bei einem Neubau: Wir stecken vor dem Bau ab, ein ÖbVI misst nach der Fertigstellung ein. Zwei Aufträge, zwei Rechnungen, kein Konflikt. Sagen Sie uns einfach, was ansteht – wenn es der hoheitliche Teil ist, verweisen wir Sie direkt weiter, statt Ihnen einen Termin zu geben, der Ihnen nicht hilft.

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Beschreiben Sie es in drei Minuten im Formular. Wir antworten innerhalb von zwei Werktagen mit einer Einschätzung.