Wozu der Lageplan da ist
Die Bauaufsicht prüft am Lageplan, ob Ihr Vorhaben auf dem Grundstück zulässig ist: Abstände zu den Nachbargrenzen, Bezug zur Erschließungsstraße, überbaubare Fläche nach Bebauungsplan, Höhenlage. Ohne diesen Nachweis kann sie nicht entscheiden.
Verlangt die Bauaufsicht einen amtlichen Lageplan mit Katasternachweis, führt der Weg über einen ÖbVI. Reicht ein objektbezogener Lageplan mit eigener Aufnahme und Höhen, machen wir das – und liefern die Grundlage in dem Format, in dem Ihr Architekt weiterarbeitet.
Was wir von Ihnen brauchen
Je mehr davon zu Beginn vorliegt, desto schneller kommt das Angebot – und desto weniger Rückfragen gibt es später:
- Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer Steht im Kaufvertrag, im Grundbuchauszug oder im Grundsteuerbescheid.
- Auszug aus der Liegenschaftskarte, falls vorhanden. Ohne geht es auch, kostet aber einen Schritt mehr.
- Entwurfsplan des Architekten oder wenigstens eine Skizze mit ungefährer Lage und Größe des Gebäudes.
- Bebauungsplan oder die Auskunft der Gemeinde, falls Sie sie schon haben.
- Wunschtermin und der Kontakt zum Architekten – wir stimmen Format und Inhalt direkt mit ihm ab.
Wie der Ablauf aussieht
- Anfrage und Angebot Nach Ihren Angaben nennen wir eine Preisspanne, schriftlich und unverbindlich.
- Aufnahme vor Ort Wir messen Grundstück, Höhen, Bestand, angrenzende Bebauung und Erschließung. Für ein normales Baugrundstück ist das ein Termin.
- Auswertung Sie erhalten den Plan als PDF und die Daten als DWG oder DXF für den Architekten.
- Abstimmung Ändert sich der Entwurf, ergänzen wir – das ist billiger, als neu aufzunehmen.
Was danach kommt
Mit der Baugenehmigung folgt die Absteckung: Wir übertragen die genehmigte Lage ins Gelände, grob vor dem Aushub und fein für das Schnurgerüst. Nach der Fertigstellung folgt die Gebäudeeinmessung ins Kataster – die ist in Hessen Pflicht und läuft über einen ÖbVI.